SONDER-MELDUNG

Sondermeldung aufgrund steuerlicher Neuigkeiten

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

aufgrund aktueller Entwicklungen möchten wir Sie kurzfristig über wichtige steuerliche Neuerungen sowie organisatorische Themen informieren.

Der Bundesrat hat am 24. April 2026 dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes zugestimmt.

➡️ Das Wichtigste für Sie im Überblick::

  • Ab dem 01. Mai 2026 wird die Energiesteuer auf Benzin und Diesel für zwei Monate gesenkt
  • Entlastung von bis zu 17 Cent brutto pro Liter
  • Gesamtentlastung für Verbraucher und Wirtschaft: rund 1,6 Mrd. €

Hintergrund ist der starke Anstieg der Energiepreise infolge der aktuellen geopolitischen Entwicklungen. Ziel ist eine kurzfristige Entlastung bei den Kraftstoffkosten.

Zusätzlich wurde die Möglichkeit geschaffen, eine steuer- und sozialabgabenfreie Entlastungsprämie einzuführen:

  • Bis zu 1.000 € je Arbeitnehmer
  • Auszahlung freiwillig durch den Arbeitgeber
  • Möglich bis zum 30. Juni 2027

➡️ WICHTIG:

Die Zahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen und darf nicht durch Entgeltumwandlung finanziert werden.

Unsere Empfehlung:

  • Die Prämie ist ein sehr effizientes Instrument, um Mitarbeiter netto spürbar zu entlasten
  • Besonders geeignet als kurzfristige Anerkennung oder Inflationsausgleich
  • auch Teilbeträge oder gestaffelte Zahlungen sind möglich

👉 Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, wie sich die Prämie optimal in Ihre Lohnstruktur integrieren lässt.

Wir haben bereits begonnen, Mandanten und deren Mitarbeiter zur Nutzung von DATEV Arbeitnehmer online einzuladen und werden dies künftig weiter forcieren.

➡️ Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Zugriff auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen jederzeit und von überall
  • Papierloser und übersichtlicher Zugriff auf alle Dokumente
  • Sichere Speicherung in der DATEV-Cloud
  • Einfache und in der Regel kostenfreie Nutzung

➡️ Vorteile für Arbeitgeber:

  • Deutliche Zeit- und Kostenersparnis
  • Effizientere Prozesse in der Lohnabrechnung
  • Verbesserte Kommunikation mit den Mitarbeitern
  • Beitrag zu nachhaltigem Arbeiten

👉 WICHTIG:

Bitte weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf die Registrierungspflicht hin.
Die Registrierungsbriefe werden automatisch versendet und sind 3 Monate gültig.

Bei Fragen oder wenn Sie die genannten Themen individuell besprechen möchten, kommen Sie gerne auf uns zu.

Mit besten Grüßen,

Ihre SP Steuerberatungsgesellschaft mbH.

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