Liebe Mandantinnen und Mandanten,
aufgrund aktueller Entwicklungen möchten wir Sie kurzfristig über wichtige steuerliche Neuerungen sowie organisatorische Themen informieren.
⛽ Befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe
Der Bundesrat hat am 24. April 2026 dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes zugestimmt.
➡️ Das Wichtigste für Sie im Überblick::
- Ab dem 01. Mai 2026 wird die Energiesteuer auf Benzin und Diesel für zwei Monate gesenkt
- Entlastung von bis zu 17 Cent brutto pro Liter
- Gesamtentlastung für Verbraucher und Wirtschaft: rund 1,6 Mrd. €
Hintergrund ist der starke Anstieg der Energiepreise infolge der aktuellen geopolitischen Entwicklungen. Ziel ist eine kurzfristige Entlastung bei den Kraftstoffkosten.
Unser Tipp:
Bei bestehenden Tankkarten- oder Flottenlösungen lohnt sich ein kurzer Blick auf die Abrechnungssystematik.
💶 Steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer
Zusätzlich wurde die Möglichkeit geschaffen, eine steuer- und sozialabgabenfreie Entlastungsprämie einzuführen:
- Bis zu 1.000 € je Arbeitnehmer
- Auszahlung freiwillig durch den Arbeitgeber
- Möglich bis zum 30. Juni 2027
➡️ WICHTIG:
Die Zahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen und darf nicht durch Entgeltumwandlung finanziert werden.
Unsere Empfehlung:
- Die Prämie ist ein sehr effizientes Instrument, um Mitarbeiter netto spürbar zu entlasten
- Besonders geeignet als kurzfristige Anerkennung oder Inflationsausgleich
- auch Teilbeträge oder gestaffelte Zahlungen sind möglich
👉 Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, wie sich die Prämie optimal in Ihre Lohnstruktur integrieren lässt.
💻 DATEV Arbeitnehmer online – Nutzung wird weiter ausgebaut
Wir haben bereits begonnen, Mandanten und deren Mitarbeiter zur Nutzung von DATEV Arbeitnehmer online einzuladen und werden dies künftig weiter forcieren.
➡️ Vorteile für Arbeitnehmer:
- Zugriff auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen jederzeit und von überall
- Papierloser und übersichtlicher Zugriff auf alle Dokumente
- Sichere Speicherung in der DATEV-Cloud
- Einfache und in der Regel kostenfreie Nutzung
➡️ Vorteile für Arbeitgeber:
- Deutliche Zeit- und Kostenersparnis
- Effizientere Prozesse in der Lohnabrechnung
- Verbesserte Kommunikation mit den Mitarbeitern
- Beitrag zu nachhaltigem Arbeiten
👉 WICHTIG:
Bitte weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf die Registrierungspflicht hin.
Die Registrierungsbriefe werden automatisch versendet und sind 3 Monate gültig.
Bei Fragen oder wenn Sie die genannten Themen individuell besprechen möchten, kommen Sie gerne auf uns zu.
Mit besten Grüßen,
Ihre SP Steuerberatungsgesellschaft mbH.


