Lohn- & Steuerupdates zum Jahresende

Lohn- & Steuerupdates zum Jahresende

Aktuelle Steuernews für Sie

Zum Jahreswechsel stehen wieder wichtige Themen im Lohn- und Steuerrecht an. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst:

Ab dem 1. Januar 2026 treten folgende Änderungen in Kraft:

  • Mindestlohn: steigt auf 13,90 € pro Stunde
  • Geringfügigkeitsgrenze: durch die Dynamikregel erhöht sich auch die Minijob-Grenze auf 603 € pro Monat
  • Azubi-Mindestvergütung: im 1. Ausbildungsjahr künftig mindestens 700 €, Folgejahre steigen prozentual


➡️ Arbeitgeber sollten bestehende Arbeitsverträge sowie geringfügige Beschäftigungen rechtzeitig prüfen.


Für Weihnachtsfeiern & Co. gelten folgende Grundsätze:

  • 110,00€-Freibetrag pro teilnehmender Person
  • Bis zu zwei begünstigte Veranstaltungen pro Jahr
  • Bei Überschreiten des Freibetrags wird der übersteigende Betrag steuerpflichtig
  • Alternativ möglich: pauschale Versteuerung mit 25 % (§ 40 Abs. 2 EStG)

➡️ Auch Kosten für Begleitpersonen werden dem jeweiligen Mitarbeiter zugeordnet.


Gerade in der Weihnachtszeit taucht die Frage nach der steuerlichen Behandlung von Geschenken auf. Hier die kompakte Gesamtübersicht:

🎯 Kunden & Geschäftspartner

  • Bis 50 € pro Jahr und Empfänger → abzugsfähig
  • Darüber hinaus → nicht abzugsfähig
  • Zur Vermeidung von steuerlichen Nachteilen für den Empfänger:
    Pauschalversteuerung nach § 37b EStG (30 % + Soli + KiSt) möglich

🧩 Streuartikel

  • Kleinstgeschenke bis 10 € pro Stück
  • z.B. Kugelschreiber, Kalender, Notizblöcke
  • Keine Pauschalversteuerung, keine besondere Dokumentationspflicht

👥 Mitarbeiter

  • Aufmerksamkeiten bis 60 € pro Anlass → steuerfrei
  • Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig
  • Sachgeschenke können ebenfalls über § 37b EStG pauschalversteuert werden

➡️ Durch die Zusammenfassung aller Geschenkregelungen behalten Sie leichter den Überblick und vermeiden steuerliche Stolperfallen.

✨ Fazit
2026 bringt insbesondere im Bereich Löhne wichtige Neuerungen. Zum Ende des Jahres stehen allerdings auch Themen wie Betriebsveranstaltungen und Weihnachtsgeschenke immer wieder auf der Tagesordnung.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Lohnabrechnung und steuerlichen Abläufe rechtssicher an die neuen Regelungen anzupassen.
Wir wünschen Ihnen bereits jetzt schon eine angenehme Vorweihnachtszeit und einen schönen Ausklang des Jahres 2025.

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