Wichtige Fristen und Steuervorteile im Sommer
Der Sommer bringt nicht nur Sonnenschein, sondern auch wichtige Fristen und spannende Möglichkeiten mit sich. Damit Sie bestens informiert bleiben, haben wir Ihnen die wichtigsten Themen kurz zusammengefasst:
Kassenmeldung bis 31.07.2025 – bitte Frist beachten!
Betriebe mit elektronischen Kassensystemen sind verpflichtet, eine sogenannte »Kassenmeldung« an das Finanzamt zu übermitteln – und zwar bis spätestens 31. Juli 2025.
Diese Meldung enthält Informationen zu verwendeten Kassensystemen, Seriennummern und Einsatzorten. Damit alles korrekt und fristgerecht erfolgt, sprechen Sie uns bitte frühzeitig an. Wir kümmern uns zuverlässig um die technische Übermittlung und stehen Ihnen bei Fragen gern zur Seite.
Arbeitnehmer Online – Lohnunterlagen digital bereitstellen
Mit »Arbeitnehmer Online« bieten Sie Ihren Mitarbeitenden eine moderne, sichere und papierlose Möglichkeit, jederzeit auf ihre Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigungen und Sozialversicherungsnachweise zuzugreifen.
Das spart nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern reduziert auch Rückfragen und Nachdrucke im Alltag. Die Einrichtung übernehmen wir gern gemeinsam mit Ihnen – schnell, sicher und datenschutzkonform.
Lohnoptimierung mit Sachbezugskarten – steuerfrei motivieren!
Sachbezugskarten wie von unserem Partner »Edenred« sind ein attraktives Instrument zur steuer- und sozialabgabenfreien Mitarbeitermotivation.
Arbeitgeber können monatlich bis zu 50 € pro Mitarbeitendem steuerfrei gewähren – z. B. über wiederaufladbare Karten, die flexibel bei vielen Akzeptanzstellen eingesetzt werden können.
Wir beraten Sie gern, wie sich diese Möglichkeit clever und rechtssicher in Ihre bestehende Lohnstrategie integrieren lässt.
Bei Fragen dazu können Sie sich selbstverständlich gerne bei uns melden
Ihr Team der Kanzlei Wahler


